Mittwoch, 18. März 2020

Auch an Ostern keine Gottesdienste

Aktuelle Regelungen für das Gemeindeleben angesichts der Corona-Epidemie

Ab sofort und ohne Ausnahme gelten bis zum 19.04.2020 folgende Regelungen:

  1. Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien. Dies betrifft auch die vor uns liegenden Kar- und Ostertage.
  2. Die Priester feiern sonntags und an allen Werktagen stellvertretend für die Gläubigen alleine, d.h. ohne Beteiligung von Gläubigen, Ministranten etc., die Hl. Messe.
  3. Die bislang geöffnete Kirche St. Martin bleibt weiterhin offen.
  4. Seelsorger und Seelsorgerinnen bleiben als Ansprechpersonen für die Gläubigen zur Verfügung.  Sie sind auf jeden Fall telefonisch, digital und soweit möglich und sinnvoll auch persönlich für die Gläubigen erreichbar.