Testament und Erbrecht

Hans-Helmut Fensterer, seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt in Hessheim tätig, referierte am Dienstag, den 21.02.17, bei einer Veranstaltung der Kolpingsfamilie und der KEB zu den Themen Testament und Erbrecht.
 
Kurzweilig und interessant stellte er verschiedene Konstellationen dar und antwortete auf die regen Fragen der Zuhörer. Testament oder Erbvertrag, erben in der ersten, zweiten oder dritten Linie, verheiratet oder verwitwet, Haus oder Geld, frühzeitig schenken … die Liste der Beispiele war lange. "Wenn Sie nichts vom heutigen Abend mitnehmen," so der Anwalt, "aber kämpfen Sie gegen die Aufschieberitus. Kümmern Sie sich um die Angelegenheiten nach Ihrem Tod - Das  Leben ist endlich."
 
Maria Heitz, Vorstandsmitglied der Kolpingsfamilie, begrüßte Fensterer und hieß ihn als Referent, aber auch als Kolpingbruder willkommen. Sie zeigte sich gleichermaßen sehr erfreut,  dass das Bildungsangebot so gut angenommen wurde.
 
Heike Göbel
Kolpingsfamilie Pfingstweide

[zurück]